„Esra“-Verbot Vorbote für weiteren Blog-Zoff?

Blog-Zoff?Bei SPON ist heute dieser Artikel über das Verbot der Publizierung von Maxim Billers Roman Esra veröffentlicht, in welchen ich indirekt einen Angriff auf die künstlerische Gestaltungsfreiheit interpretiere. Hierbei ist es müßig darüber zu diskutieren, wie dämlich oder auch nicht sich der Schriftsteller Maxim Biller anstellte, indem er seine wichtigsten Romanfiguren dem wahren Leben entnahm und diese nun letzten Endes vor dem Bundesverfassungsgericht recht knapp ihr Recht bekamen und der Roman für alle Zeiten lediglich eine Druckvorlage bleiben wird.

Derlei Urteile aber haben leider oft genug Signalwirkung, denn wer sich in Deutschland nun meint in einem Roman (wie wohl auch in jeglichem anderen künstlerischen Werk) wieder zu erkennen glaubt, der darf ab sofort seinen Anwalt konsultieren und klagen, dass jenes Machwerk umgehend von der Bildfläche zu verschwinden habe. Gut, vorher durfte man das auch schon, aber das bislang ja ohne durchschlagenden Erfolg.

Wie auch nicht anders zu erwarten, hat der Autor des eingangs verlinkten Artikels im SPON in seiner klassischen Denke den Roman, das Gedicht oder ein Theaterstück als Kunstwerke bezeichnet und uns bloggende Web 2.0-Nasen außen vor gelassen. Aber: Als bekennender „A-Blogger“-Ingnorant (bis auf wenige Ausnahmen) bin ich der Meinung, dass sicherlich etliche Beiträge von meinen favorisierten “Nicht-A”-Bloggern aus meinem Feedreader bzw. aus meiner Blogroll durchaus als Kunst zu bezeichnen sind. Und wie das Herrchen von Frau Moll sogar durch das Land NRW einst für sein künstlerisches Schaffen ausgezeichnet wurde.

Was aber nun - bleiben wir mal exemplarisch für so viele Blogs aus meiner Rolle bei Andreas Glumm - wäre wenn eine seiner “Figuren” (Karlos & Co.) im ”realen” Leben wegen manchen Beiträgen schon länger einen Hals schiebt, weil 500Beine persönlich Bezug nehmend über dessen Drogen- oder Alkoholexzesse schreibt? Das böse Schreiben vom Anwalt mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht entgegen nehmen, Kopf schütteln, Klage überdenken, dann doch besser den monierten Beitrag löschen und letztlich am besten gleich den ganzen Blog dicht machen. Hätte ja eh alles keinen Sinn. Wie das Urteil gegen Maxim Biller.

Phil

Nachtrag 15.10.2007: Der Link zum Urteil

9 Kommentare zu “„Esra“-Verbot Vorbote für weiteren Blog-Zoff?”

  1. SirParker

    Aber jemand der 500Beine persönlich kennt, kann ihn doch garnicht verklagen… :)

  2. Phil

    Doch, ich zoff mich aktuell ja auch mit einem alten “Bekannten” vor Gericht herum :)

  3. 500beine

    Das ist ein ganz großes Scheisse-Urteil.

  4. Phil

    14. November. Mein Tipp. Der Tag, an dem es den ersten Blogger erwischt. Setze 3 Pils.

  5. Flusskiesel

    Also, “Karlos” o.ä. hätten m.E. auch schon vor dem Urteil gegen 500beine klagen können, wenn sie denn existieren und eindeutig (!) erkennbar sind usw.
    Die Chancen hätten m.E. nach auch nicht schlecht gestanden - das Urteil jetzt wirbelt so viel Staub auf, da es mal einen “renommierten” Verlag erwischt hat.

    Deswegen sollte man eh immer schön verfremden.

  6. Phil

    @flusskiesel: klaro, richtigstellungen, urteile wegen verletzungen von persönlichkeitsrechten etc. pp. hat’s schon immer gegeben.

    nur: mit dem urteil gegen biller von höchster instanz wird den leuten quasi ein freibrief an die hand gegeben, unter berufung auf das verfassungsgericht klagen anzustreben, da die “hemmschwelle” (klage ich oder nicht / einschätzung des prozessrisikos) nun ganz tief liegt. wenn sie überhaupt noch vorhanden ist.

    das mit dem schön verfremden nehme ich mir auch zu herzen; herr biller war da wohl sehr dämlich unvorsichtig, einen solchen direkt erkennbaren bezug zu realen personen erkennbar zu machen.

    bei mir liest mehr oder weniger regelmässig eine zweistellige zahl an lesern mit, die mich persönlich kennen. die sich untereinander aber nur in schnittmengen, wenn überhaupt kennen. aber ich kann “verfremden” wie ich will, beschreibe ich die “handlung” einer konkret realen person, wird diese sich irgendwie wiedererkennen. verfremde ich die handlung zu sehr, fehlt ihr entweder der faden oder macht womöglich gar keinen sinn mehr. und was auch wichtig ist, für andere sollte anhand der handlung nicht erkennbar sein, um welche “konkrete” person es sich dreht.

    es ist halt eine gratwanderung, eine verdammte. aber bislang (toi toi toi), gut gegangen.

  7. Flusskiesel

    @Phil: Eben, Biller hat sich eben extrem ungeschickt* angestellt. Es ging ja auch gerade darum, dass die Zuordnung zur konkreten Person soo eindeutig war. Stell Dir mal umgekehrt vor, ein Autor könnte ungestraft einen anderen Menschen diffamieren - nur, weil er im Namen der Personen einen Buchstaben anders setzt (das wäre jetz das andere Extrem).

    * Da stand jetzt echt vorher ein anderes Wort und ich habe es vor dem abschicken noch schnell geändert … :-)

  8. gorgmorg · Darf man das noch, Blog schreiben über sein Leben?

    [...] Murmeltiertag hat einen interessanten Beitrag über Maxim Biller und seinen Roman “Esra”, der nun niemals erscheinen darf, weil er nämlich bescheuert genug war, zuzugeben, das reale Personen im Buch vorkommen: Nur unter anderem Namen. Dummerweise kam das nach einer unerquicklichen Trennung nicht so gut an, eine bestimmte Person klagte - die Titelheldin- und bekam Recht. Wie zu erwarten. Nun steht das Urteil da, schwarz auf weiß, für alle Ewigkeit. [...]

  9. Peter Rentzsch

    Ich hab das Buch Esra leider nicht lesen können. Es ist ein Urteil gegen die Kunst und der Freiheit sie zu benutzen um Menschen zu erfreuen.
    Bei mir sind es die Medien, die eine Richtigstellung über öffentliche Personen verhindern wollen. Eine Einstweilige Verfügung hatte keine Chance, da werden eben die Medien geschmiert. So geht es auch!

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